Mit dem Rahmengesetz zur Auflösung und Entwaffnung der PKK beginnt eine neue Phase in der Türkei und Nordkurdistan. Die faschistische Regierung spricht von einem historischen Schritt zu Frieden und einer „Türkei ohne Terrorismus“. Doch der Gesetzestext regelt vor allem die Entwaffnung, Zerschlagung und strafrechtliche Folgen der PKK – nicht die Ursachen der kurdischen Frage.
Politische Rechte, Selbstbestimmung, Sprache und Kultur werden nicht verbindlich garantiert. Damit bleibt die zentrale Frage offen: Was erhält das kurdische Volk im Gegenzug?
Die Entwaffnung bedeutet deshalb nicht automatisch Frieden und Demokratie. Entscheidend wird sein, ob der Staat tatsächlich politische Rechte zugesteht oder die neue Situation für Assimilation, Repression und politische Kontrolle nutzt.
Was ist das Rahmengesetz?
Das türkische Parlament hat am 17.8 das Gesetz „zur Stärkung der nationalen Solidarität und der gesellschaftlichen Integration“, auch Rahmengesetz genannt, verabschiedet, das die Zerschlagung und Entwaffnung der PKK rechtlich absichern soll. Voraussetzung ist die Bestätigung durch den Nationalen Sicherheitsrat (MGK), dass die PKK/KCK ihre Strukturen zerschlagen und ihre Waffen abgegeben hat.
Mit dem Rahmengesetz beginnt eine neue Phase des „Friedensprozesses“. Es leitet das Ende der Ära des Guerillakampfes ein. Ausgangspunkt für das Gesetz war der Vorstoß des faschistischen MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli im Oktober 2024, der Abdullah Öcalan dazu aufrief, die PKK zur Beendigung des bewaffneten Kampfes zu bewegen. Nach Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar 2025 beschloss die PKK im Mai 2025 ihr Ende.
Der Prozess ist nicht losgelöst von den Interessen des türkischen faschistischen Staates zu betrachten. Die türkische Bourgeoisie versucht, den langjährigen „inneren Konflikt“ zu befrieden und damit politische, militärische und ökonomische Ressourcen für die Durchsetzung ihrer Interessen freizumachen. Die Beendigung des bewaffneten Kampfs schafft für den türkischen faschistischen Staat einen größeren Handlungsspielraum, um seine Position und seinen Einfluss im Nahen Osten – insbesondere in Syrien und im Irak – auszubauen.
Das nun vorgelegte Rahmengesetz soll diese Entwicklung rechtlich absichern. Das Gesetz sieht für bestimmte PKK-bezogene Straftaten eine bedingte Aussetzung von Verfahren und Haftstrafen für fünf beziehungsweise zehn Jahre vor. Wer in dieser Zeit keine erneute „Terrorstraftat“ begeht, kann von einer endgültigen Einstellung des Verfahrens beziehungsweise der Strafvollstreckung profitieren.
Dabei unterscheidet das Gesetz im Wesentlichen zwischen drei Gruppen: Erstens den Guerillakämpfer:innen, die ihre Waffen niederlegen und ihre bewaffneten Strukturen verlassen; zweitens den inhaftierten PKK-Mitgliedern bzw. Kriegsgefangenen, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung von Verfahren oder Strafvollstreckungen vorgesehen ist; und drittens den im Exil lebenden PKK-Kader:innen, deren Rückkehr und rechtliche Situation durch die Regelungen erfasst werden. Die vorgesehenen Vergünstigungen gelten jedoch nicht uneingeschränkt: Insbesondere Personen, die bestimmte schwere Straftaten begangen haben, können davon ausgeschlossen sein. Das betrifft auch bestimmte vor 2005 begangene Straftaten, für die erschwerte lebenslange Haft oder andere schwere Strafen vorgesehen sind.
Die Umsetzung wird von einem staatlich geführten Ausschuss überwacht. PKK Kader:innen müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem MGK-Beschluss einen Antrag stellen. Ziel des Gesetzes ist laut Begründung die Zerschlagung bewaffneter Strukturen, die Stärkung des gesellschaftlichen „Friedens“ und die „Wiedereingliederung“ von PKK Kader:innen.
„Historisches Friedensgesetz“ oder rechtliche Grundlage für die Auflösung?
Das Gesetz wird von der faschistischen Regierung und anderen politischen Kräften als „historisches Gesetz“ und als Schritt zu einem neuen politischen Kapitel dargestellt. Eine Grundlage dafür, den Entwurf als umfassendes historisches Friedensgesetz zu betrachten, bietet der eigentliche Gesetzestext jedoch nicht. Die PKK wird als alleinige Quelle von Terror und Gewalt dargestellt, während die Verbrechen des türkischen faschistischen kolonialen Staats keine Erwähnung finden. Weder wird die kurdische nationale Existenz anerkannt, noch werden konkrete kollektive politische, kulturelle oder demokratische Rechte garantiert. Stattdessen konzentriert sich das Gesetz auf die Bedingungen der Entwaffnung und Zerschlagung der PKK und die rechtlichen Folgen für diejenigen, die diesen Prozess durchlaufen.
Damit entsteht eine grundlegende Asymmetrie: Die PKK soll ihren bewaffneten Kampf beenden und ihre Waffen abgeben, während der Staat keine entsprechenden politischen Verpflichtungen übernimmt. Der türkische koloniale faschistische Staat schafft sich vielmehr die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen, um die Entwaffnung und Zerschlagung zu kontrollieren und den weiteren Verlauf des Prozesses zu bestimmen. Die im Gesetz vorgesehene „Feststellung und Bestätigung“ der Liquidation der PKK durch staatliche Stellen ist dafür von zentraler Bedeutung. Auch der mit der Umsetzung beauftragte Ausschuss steht unter staatlicher Führung.
Es handelt sich daher weniger um einen Friedensvertrag als um einen rechtlichen Rahmen für die Liquidation derjenigen die einen gerechten Kampf um demokratische Rechte und nationalen Befreiung des kurdischen Volks führen. Nicht nur schafft das Gesetz einen rechtlichen Rahmen für die Liquidation, sondern auch die Voraussetzungen für eine Einschränkung derjenigen, die mit dem Gesetz aus der Haft entlassen werden. Sie sollen sich nicht mehr für die nationalen und demokratischen Rechte des kurdischen Volks einsetzen, denn im türkischen faschistischen kolonialen Staat ist genau das „Terrorismus“. Ihnen wird de facto ein Politikverbot verteilt. Die kurdische Bewegung wird dabei nicht als politische Kraft mit kollektiven Rechten behandelt, sondern vor allem in einzelne Kategorien von Personen aufgeteilt, deren strafrechtliche Situation nach einer Entwaffnung geregelt werden soll.
Im gesamten Gesetzestext wird die Situation des seit 24 Jahren inhaftieren Führers der national demokratischen Bewegung Abdullah Öcalan mit keinem Wort aufgegriffen. Es wird nicht auf die Freiheit Öcalans als zentrale Forderung der national demokratischen Bewegung eingegangen.
Auffällig ist zudem, dass der Gesetzestext keine vergleichbaren Regelungen zu den politischen Fragen enthält, die mit der kurdischen Frage verbunden sind. Fragen der Sprache, Kultur, politischen Organisation, demokratischen Repräsentation und Selbstbestimmung werden nicht als Gegenstand des Gesetzes behandelt. Ebenso fehlen in dem vorliegenden Rahmen verbindliche Regelungen zur Situation politischer Gefangener, zu den Zwangsverwaltungen kurdischer Kommunen oder zur Umsetzung einschlägiger Entscheidungen europäischer und türkischer Gerichte.
Auch die von Abdullah Öcalan im Rahmen seines „Aufrufs für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ formulierten Bedingungen für den Übergang vom bewaffneten zum parlamentarischen Kampf finden sich in nicht wieder. Sein Aufruf stellte die Auflösung der PKK und die Aufgabe des bewaffneten Kampfes ausdrücklich in den Zusammenhang mit dem Aufbau einer demokratischen Gesellschaft, demokratischer Politik und eines entsprechenden politischen Rahmens. Aus dem Kreis der İmralı-Delegation wurde zudem übermittelt, dass die praktische Niederlegung der Waffen und die Liquidation der PKK die Anerkennung demokratischer Politik und eines rechtlichen Rahmens voraussetzen. Der staatliche Rahmen konzentriert sich demgegenüber vor allem auf die Bedingungen der Entwaffnung und Liquidation. Damit bleibt die zentrale politische Frage offen: Was erhält das kurdische Volk im Gegenzug?
Gerade hierin liegt der entscheidende Widerspruch zwischen der Bezeichnung als „Friedensgesetz“ und seiner konkreten Ausgestaltung. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Weg für die Entwaffnung und möglicherweise auch für die Rückkehr und Wiedereingliederung zahlreicher ehemaliger PKK Kader:innen. Es schafft jedoch keinen vergleichbaren rechtlichen und demokratischen Rahmen für die Lösung der kurdischen Frage.
Die Bezeichnung als „historisches Friedensgesetz“ ist daher zurückzuweisen. Der historische Charakter des gegenwärtigen Prozesses kann nicht allein daran gemessen werden, dass nach Jahrzehnten des bewaffneten Kampfs ein Gesetz zur Entwaffnung verabschiedet wurde. Entscheidend wäre vielmehr, ob mit dem Ende des bewaffneten Kampfes auch eine politische Demokratisierung, die Anerkennung der Rechte und der kurdischen nationalen Existenz und eine Lösung der kurdischen Frage verbunden sind. Genau dafür bietet der vorliegende Gesetzentwurf keine Garantien.
Das Gesetz leitet eine neue Phase ein – aber nicht zwangsläufig eine Phase von Frieden und Demokratie, sondern es könnte eine neue Phase des leugnenden Kolonialismus des türkischen faschistischen Regimes einsetzen. Die politische und staatliche Ordnung der Türkischen Republik beruht in ihrer heutigen Form wesentlich auf der Leugnung der Existenz anderer gleichberechtigter Nationen und ihres Rechts auf nationale Selbstbestimmung. Insbesondere die kurdische nationale Existenz wird nicht als gleichberechtigtes politisches Subjekt anerkannt, sondern innerhalb eines einheitlich gedachten türkischen Nationalstaates untergeordnet, assimiliert und politisch kontrolliert. Die Leugnung dieser Realität bildet damit einen grundlegenden Bestandteil der bestehenden Ordnung und ist zugleich ein zentrales Hindernis für eine wirkliche demokratische Lösung der kurdischen Frage.
Für den Staat geht es darum, die bestehende nationale und politische Ordnung aufrechtzuerhalten, ohne das kurdische Volk als eigenständiges und gleichberechtigtes politisches Subjekt mit dem Recht auf Selbstbestimmung anzuerkennen. Mit der Liquidation der PKK verändert sich deshalb vor allem die Front des Konflikts: An die Stelle der militärischen Bekämpfung der Guerilla kann verstärkte Repression und Assimilation gegenüber dem kurdischen Volk treten. Das türkische faschistische Regime könnte nun die Errungenschaften im nationalen Bewusstsein, Sprache, Kultur und Institutionen des kurdischen Volks ins Visier nehmen. Entscheidend wird sein, ob das Gesetz tatsächlich zu einer Überwindung der historischen Leugnung und zu einer demokratischen Lösung führt – oder ob der türkische faschistische Staat seine liquidatorische leugnende Politik fortsetzen und zum Ende führen wird.
Kämpfen für einen gerechten Frieden!
Für Kommunist:innen stellt sich auf dieser Grundlage die Frage, wie das Rahmengesetz politisch zu bewerten ist und welche Konsequenzen daraus für die eigene Praxis folgen. Die Entwaffnung und Liquidation der PKK darf nicht mit der Lösung der kurdischen Frage oder einer Demokratisierung der Türkei gleichgesetzt werden. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen der PKK und dem türkischen Staat. Entscheidend ist vielmehr, welchen Inhalt eine solche Vereinbarung hat und ob sie zu einer gerechten und demokratischen Lösung führt. Die bisherigen Entwicklungen zeigen jedoch eine deutliche Asymmetrie zugunsten des türkischen Staates: Die PKK soll sich liquidieren und ihre Waffen abgeben, während verbindliche politische Schritte zur Anerkennung der Rechte des kurdischen Volkes ausbleiben.
Kommunist:innen verteidigen unter allen Bedingungen die Freiheit der kolonial unterdrückten Nationen und treten für das Ende des türkischen leugnenden Kolonialismus ein. Wir unterstützen eine freie und freiwillige Einheit der türkischen und kurdischen Völker auf der Grundlage der Gleichberechtigung. Dazu gehört, dass die kurdische Nation alle Rechte erhält, die anderen Nationen zustehen. Zu den unmittelbaren Forderungen gehören die Freilassung Abdullah Öcalans und aller kurdischen politischen Gefangenen, die Abschaffung des sogenannten Anti-Terror-Gesetzes sowie die Beendigung der politischen und rechtlichen Instrumente, mit denen die kurdische Bewegung kriminalisiert wird. Die Aufgabe der Kommunist:innen besteht darin, diese Forderungen zu unterstützen und zugleich die eigenständige Organisierung der Arbeiter:innen, des kurdischen Volkes, der Frauen, der LGBTI+, der Jugendlichen und aller Unterdrückten voranzutreiben.
Auch für die revolutionäre Bewegung in Europa stellt sich damit eine Aufgabe. Unsere Bedingungen unterscheiden sich grundlegend von denen der Kommunist:innen und Revolutionär:innen vor Ort. Wir können die konkreten Entscheidungen und taktischen Fragen, die sich in der Türkei und Kurdistan stellen, nicht an ihrer Stelle beantworten. Unsere Aufgabe besteht vielmehr darin, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, aus den Erfahrungen und Kämpfen der revolutionären Kräfte vor Ort zu lernen und uns in jeder neuen Situation konsequent auf die Seite der revolutionären und unterdrückten Kräfte zu stellen. Die internationalen Aufgaben gegenüber dem kurdischen nationaldemokratischen Kampf bleiben bestehen: Solidarität, politische Unterstützung und die Verteidigung seiner demokratischen und nationalen Rechte sind auch von Europa aus notwendig.
Mit der Liquidation der PKK mitsamt ihren bisherigen bewaffneten und organisatorischen Strukturen verändert sich das Kräfteverhältnis in der Region. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die revolutionäre Frage verschwindet. Im Gegenteil: Gerade in einer Phase, in der bisherige Formen des Kampfes und der Organisierung liquidiert oder grundlegend verändert werden, stellt sich umso dringender die Frage nach neuen Formen revolutionärer Organisierung und nach der Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften der Bewegung.
Gerade ist vieles in Bewegung geraten, und bisherige politische Gewissheiten werden infrage gestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Prozess lediglich abwarten. Wir müssen seine Widersprüche analysieren, die Kräfteverhältnisse beobachten und zugleich dort eingreifen, wo es unsere Möglichkeiten erlauben. Wir unterstützen keinen Frieden um jeden Preis, sondern kämpfen für einen gerechten und demokratischen Frieden. Ein Frieden muss gerecht sein und darf nicht darin bestehen, dass eine Seite ihre Waffen niederlegt, während die bestehenden Unterdrückungsverhältnisse fortbestehen.
Solange die kurdische nationale Frage nicht gelöst ist, wird auch der nationale und demokratische Kampf des kurdischen Volkes weitergehen. Kommunist:innen unterstützen diesen Kampf nicht nur, sondern werden weiterhin entsprechend den konkreten Bedingungen nach Formen des Bündnisses und des gemeinsamen Kampfes mit der nationaldemokratischen Bewegung suchen. Die Formen des Kampfes können sich verändern, Organisationen können sich zerschlagen und bisherige revolutionäre Zentren unter Druck geraten. Die grundlegenden Widersprüche bleiben jedoch bestehen. Für uns beginnt deshalb nicht das Ende des Kampfes, sondern eine neue und offene. Phase, in der es darum geht, revolutionäre Kontinuität zu bewahren, neue Formen des Kampfes zu entwickeln und gemeinsam für einen wirklich gerechten, demokratischen und befreienden Frieden einzutreten.


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